Ole Plambeck: Den Haushalt 2024 sachgerecht anpassen!

Original Rede aus dem Landtag in Kiel vom stellvertretenden Vorsitzenden und Finanzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

Am 24. März dieses Jahres haben wir das Haushaltsgesetz 2024 im Landtag beschlossen.

Wie bei jedem Haushalt handelt es sich um einen Haushaltsplan, der im Vollzug abweichen kann oder es ergeben sich im Laufe des Haushaltsjahres Änderungen.
Das ist nichts Ungewöhnliches und so haben wir auch heute ein Nachtragshaushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2024 durch die Landesregierung vorgelegt bekommen, weil sich im laufenden Haushaltsvollzug Änderung abzeichnen, die nun nachvollzogen werden sollen.

So können in 2024 beispielsweise Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Flächen in Brunsbüttel vereinnahmt werden. Darüber hinaus steht inzwischen fest, dass die veranschlagten Notkreditmittel nicht in voller Höhe benötigt werden. Insgesamt werden die Notkreditmittel um rund 327 Millionen Euro abgesenkt. Das bedeutet, dass für die kommenden Jahren auch mit entsprechend weniger Zinsausgaben zu rechnen ist.

Es ist gut, dass die Landesregierung die Notkreditmittel genau geprüft hat, welche Mittel nicht mehr benötigt werden. Im laufenden Haushaltsjahr kann so etwas einfach besser ermittelt werden. An dieser Stelle möchte ich das Lob aus dem Finanzausschuss an das Finanzministerium wiederholen für die sehr gute Notkreditmittelübersicht, die Sie vorgelegt haben.

Zudem sind Rückzahlungen aus der Anlage der Mittel des Sondervermögens Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie zu erwarten, die in 2024 der Sondertilgung des Notkredits zugeführt werden müssen. Da die Mittel bisher festangelegt waren, konnten sie noch nicht zurückgeführt werden, was nun nachgeholt wird.

Wie im Finanzausschuss angekündigt, haben wir einen Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsgesetz eingebracht, der dafür sorgt, dass die Zensus-Mittel 2022, wie ursprünglich unter den Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder und des Bundes besprochen worden sind, im Haushalt 2025 berücksichtigt werden
können. Der ehemaligen Bundesfinanzminister hatte überraschenderweise entschieden, dass diese Mittel nun in 2024 abgerechnet werden. Mit unserem Antrag können wir die Mittel über eine Rücklage in 2025 berücksichtigen.

Zudem wollen wir mit einem weiteren Änderungsantrag die Möglichkeit eröffnen, auch für Kostensteigerung in der Schieneninfrastruktur Mittel zuzuführen. Das sind gute und sinnvolle Anpassungen und Änderungen des Haushaltsgesetzes 2024 und ich bitte um Zustimmung.