Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,

Als Ihr direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Segeberg-West (25) vertrete ich die Interessen unserer Region im Landtag. Ich gehöre zu den jüngeren Abgeordneten im schleswig-holsteinischen Landtag. Daher liegt mir eine generationengerechte Politik, die „Alt“ und „Jung“ gleichermaßen berücksichtigt, sehr am Herzen! Wirtschaftliche Entwicklung, intakte Infrastruktur, gute Bildung, exzellente Gesundheitsversorgung, Sicherheit und solide Finanzen sind dafür Grundvoraussetzung.

Auf meiner Homepage möchte ich Sie über meine politische Arbeit informieren.

Für Fragen und Anliegen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Sprechen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@ole-plambeck.de.

Mit den herzlichsten Grüßen

Ole-Christopher Plambeck
CDU-Landtagsabgeordneter
Wahlkreis Segeberg-West

 

Ole-Christopher Plambeck: Schwarz-Grün setzt die richtigen Schwerpunkte

Ole Plambeck MdL

Zur Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2023 der Landesregierung erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ole Plambeck:

„Der Haushalt 2023 ist weiterhin von den aktuellen Herausforderungen, wie Energiekrise, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten und den Nachwirkungen von Corona geprägt. Trotzdem gelingt es der Landesregierung die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass der Katastrophenschutz mit 11 weiteren Stellen im Innenministerium aufgestockt werden soll und dass für das Sofortprogramm für die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern 10 Millionen Euro eingeplant werden. Damit wird der Brand- und Katastrophenschutz im Land weiter gestärkt.

Mit den weiteren Mitteln für Miet- und Bewirtschaftungskosten für Erstaufnahmeeinrichtungen und für die Herrichtung der Unterkünfte werden den aktuellen Aufgaben der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten Rechnung getragen und die Kommunen entlastet.

Die Investitionsquote beträgt wieder weit über zehn Prozent. Investitionen in die Krankenhäuser, Küstenschutz oder Barrierefreiheit sind der richtige Weg. Schwarz-Grün modernisiert mit wichtigen Investitionen unser Land“, so Plambeck.

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CDU Segeberg diskutiert Kreiswahlprogramm

(vlnr) Der CDU Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Ole Plambeck,  StaatssekretärJörg Sibbel und der CDU Kreistagsfraktionsvorsitzende und CDU Spitzenkandidat zur Kreistagswahl Torsten Kowitz.

Das Wahlprogramm wird diskutiert

Bad Segeberg – Am Sonnabend diskutierten 50 CDU-Kommunalpolitiker aus dem Kreis Segeberg in einer vierstündigen Sitzung über ihr siebzehnseitiges Kreiswahlprogramm. Als besonderer Gast beim Brunch-Treffen im Ihlsee-Restaurant wies Jörg Sibbel, Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein auf die gute Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Kommunen hin und begründete die gesetzlichen Änderungen bei Bürgerbegehren und den aktuellen Stand bei den Landesplanungen. Einen großen Raum nahm die Fortschreibung der Landesplanung für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein und die Zukunft der Solaranlagen ein.

Der CDU Kreistagsfraktionsvorsitzende und CDU Spitzenkandidat zur Kreistagswahl Torsten Kowitz leitete gemeinsam mit dem CDU Kreisvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Ole Plambeck die Diskussion.

Für die CDU gilt es, die bundesweit vergleichbar hervorragenden Zukunftsaussichten im Kreis Segeberg zu festigen und weiterzuentwickeln. Hierbei gilt es die Herausforderungen der Digitalisierung des Alltags, auch für den Kreis Segeberg als Dienstleister für seine Bürgerinnen und Bürger zügig zu lösen und die Unternehmen im Kreis unterstützen, um zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen oder erhalten zu lassen.

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Ole Plambeck – Rechtssicheres Verfahren notwendig

Ole Plambeck MdL

Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes und ich würde es auch auf die Grundsteuermessbescheide erweitern, vorläufig zu erlassen, finde ich grundsätzlich sinnvoll.

Die Frage ist nur, ob dies so ohne weiteres möglich ist.

Wir reden hier über die vorläufige Steuerfestsetzung gem. § 165 der Abgabenordnung.

Dies ist nämlich nur möglich, wenn ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind. Denn nur dann kann ein Bescheid vorläufig festgesetzt werden. Diese Regelung ist unter anderem anzuwenden, wenn

· das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit eines Steuergesetzes mit dem Grundgesetz festgestellt hat und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet ist,

– Das ist hier aktuell nicht der Fall.

· sich auf Grund einer Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union ein Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung ergeben kann,

– Das ist hier aktuell nicht der Fall.

· die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht ist

– Das ist hier aktuell nicht der Fall.

· oder die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens bei dem Bundesfinanzhof ist.

– Das ist aktuell auch nicht der Fall.

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