So wurde sehr zügig das heute vorliegende Sondervermögen für den Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur, Daseinsvorsorge und der Regionaldeiche erstellt. Die Vereinbarung über den Wiederaufbau und die Finanzierung ist sehr schnell mit den Kommunen besprochen worden.
Denn die Schäden sind immens: Aufgrund der bisherigen Schätzungen ist ein Hilfevolumen in Höhe von 140 Millionen Euro für die kommunale Infrastruktur, 20 Millionen Euro für private Einrichtungen der Daseinsvorsoge sowie 40 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen notwendig. Die Feststellungen und Bezifferungen der Schäden sind natürlich noch nicht vollumfänglich abgeschlossen.
Dabei wird der Eigenanteil der von der Flut betroffenen Kommunen zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur 25 Prozent betragen. Die jeweils für die Regionaldeiche verantwortlichen Wasser- und Bodenverbände bzw. Kommunen tragen einen Eigenanteil von 10 Prozent. In beiden Fällen werden die geleisteten Eigenanteile auf die hälftige Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung des Sondervermögens angerechnet. An den Kosten für den Wiederaufbau von Einrichtungen der Daseinsvorsorge in den Kommunen erbringen die Träger einen Eigenanteil von 50 Prozent, den Rest teilen sich Land und Kommunen je zur Hälfte.
Als Land stehen wir ganz klar zu unseren Zusagen der anteiligen Finanzierung. Der Bund hoffentlich auch!
Darüber hinaus wurde ein Darlehensprogramm als Überbrückungshilfe Sturmflut aufgesetzt.
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen bis zu 50.000 Euro, mindestens 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Gewerbetreibenden und Unternehmen. Der Festzinssatz von 1,00 Prozent pro Jahr liegt deutlich unter dem aktuellen Marktzins. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Die Darlehenslaufzeit ist auf fünf Jahre festgelegt, davon ist das erste Jahr tilgungsfrei. Insgesamt stellt das Land 20 Millionen Euro bereit und wickelt das Programm über eine Institution, die Profi in diesen Dingen ist, nämlich der Investitionsbank Schleswig-Holstein ab.
Und dieser Weg ist schneller, als die Auszahlung über unterschiedliche Rathäuser oder Ämter und deren Amtskassen abzuwickeln.
Mit einer Härtefallregelung, z.B. für diejenigen, bei denen die Versicherungen nicht zahlen, wird das Darlehen erlassen und damit in einen Zuschuss umgewandelt.
Zudem ist sehr schnell der sogenannte Katastrophenerlass für steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht worden.
Das betrifft die Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen oder Erlass von Steuern. Außerdem werden auch erheblich bessere Abschreibungen für Ersatzbauten und Ersatzbeschaffungen möglich gemacht.
Eines ist klar, der Wiederaufbau und die damit zusammenhängende weitergehende Sicherungsmaßnahmen gegen zukünftige Sturmfluten werden Monate und Jahre dauern.
Unsere Gedanken sind dabei weiterhin bei den Betroffenen und unser Dank gilt den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, den Katastrophenschutzeinheiten, Kommunen und Unternehmen.