Ole-Christopher Plambeck: Entlastung bei der Grunderwerbsteuer notwendig!

Ole-Christopher Plambeck MdL

Ole-Christopher Plambeck MdL

Rede im Landtag am 25.08.2021

…. als ich den SPD-Antrag gelesen habe, habe ich meinen Augen nicht getraut, dass
Frau Midyatli und ihre Fraktion eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer fordern.
Eine Steuerentlastung! Obwohl es doch die SPD war, die den Steuersatz der
Grunderwerbsteuer auf 6,5 % in der letzten Wahlperiode erhöht hatte.

Aber auch eine späte Erkenntnis kann eine gute Erkenntnis sein, wenn es darum
geht, die Menschen steuerlich zu entlasten und dabei auch die private
Vermögensbildung zu unterstützen.

Deswegen freue ich mich erstmal, dass auch Sie sagen, dass der Ersterwerb von
selbstgenutzten Wohnimmobilien, sei es der Kauf einer Wohnung, eines
Einfamilienhauses oder auch der Kauf eines Baugrundstücks, unterstützt werden soll.
Wenn ich mir aber Ihren Antrag so ansehe, frag ich mich, wie Sie jetzt konkret eine
Erleichterung bei der Grunderwerbsteuer erreichen möchten. Ihr Antrag enthält nicht
eine einzige Zahl oder einen einzigen Prozentpunkt, der einen Eindruck vermitteln
könnte, wie Sie denn konkret den Ersterwerb entlasten wollen. Und wenn Sie auf der
einen Seite entlasten wollen, müssen sie auch auf der anderen Seite wissen, was das
für unseren Haushalt bedeutet. Sie haben keine Aussage getroffen, was ihre
Forderung kostet.

Und bei diesen inhaltlich dünnen Rahmenbedingungen wollen sie aber schon den
Weg festzurren. Nämlich die Einführung eines gesplitteten
Grunderwerbssteuersatzes. Sie behaupten tollkühn, dass das ohne weiteres gemäß
Artikel 105 Abs. 2a Satz 2 Grundgesetz funktioniert. Aber sind Sie sich da sicher?
Denn das Grundgesetz spricht davon, dass die Länder die Befugnis zur Bestimmung
des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer haben. Ob die Länder die Kompetenz
zur Einführung eines gesplitteten Steuersatzes, also mehrerer Steuersätze haben,
da ist sich auch nicht einmal der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seiner
Stellungnahme sicher.

Aber selbst wenn es möglich wäre, frag ich mich, warum sie den komplizierten Weg
über die Einführung eines gesplitteten Steuersatzes gehen wollen, obwohl wir über einen Fördererlass einen viel schlankeren Weg zum selben Ziel gehen könnten.
Als CDU-Fraktion haben wir die Einführung einer Landeseigenheimzulage
vorgeschlagen. Es ist erstmal nur unser Vorschlag und wir haben das auch noch nicht
in der Koalition ausverhandelt, weil es auch mehrere Entlastungskonzepte zu
diskutieren gilt. Aber ich lade alle herzlich ein, sich unser Konzept anzusehen.

Bei einem Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bekommt jeder
Ersterwerber 5.000 Euro und für jedes Kind weitere 5.000 Euro. Wenn ein Paar mit
zwei Kindern erstmals ein Haus erwirbt, kann es also bis zu 20.000 Euro, maximal
jedoch die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer erstattet bekommen. Und wir
geben dieser Förderung auch ein realistisches Preisschild. Bei ungefähr 3.700
Ersterwerben pro Jahr und aufgeteilt auf Singles, Alleinerziehende, Paare ohne
Kinder und Paare mit Kindern würde das ca. 50 Millionen Euro pro Jahr kosten. Im
Vergleich, wenn wir den Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozentpunkten um einen
halben Prozentpunkt auf 6,0 Prozentpunkte senken würden, dann würde das dem
Landeshaushalt ca. 60 Millionen Euro kosten. Bei unserem Vorschlag der
Landeseigenheimzulage haben wir aber die größte Wirkung zwischen eingesetzten
Mitteln und Zielerreichung, nämlich die Unterstützung des Ersterwerbs von Immobilien
für eigene Wohnzwecke, insbesondere für Familien mit Kindern.

Aber unsere Finanzministerin sagt natürlich zu Recht, dass die eingesetzten Mittel
seriös gegenfinanziert sein müssen. Denn unabhängig vom Konzept können und
dürfen wir nur Mittel einsetzen, die wir auch haben.

Ein Argument dafür ist der Schleswig-Holsteinische Einsatz bei der Schließung von
Steuerschlupflöchern bei den Share Deals. Insbesondere der Sachverstand aus
Schleswig-Holstein hat zu einer entsprechenden Gesetzesänderung geführt, die seit
dem 1. Juli 2021 gilt. Schätzungsweise könnten 30-40 Millionen Euro Mehreinnahmen
pro Jahr daraus resultieren. Hierzu müssen wir uns aber die nächste Steuerschätzung
genau ansehen.

Zudem läuft derzeit auf Bundesebene unsere Initiative, die den Ländern die
Möglichkeit geben soll, einen Freibetrag einzuführen.
Auch wenn ihr Antrag, Frau Midyatli inhaltlich nicht besonders viel hergibt, lade ich sie
ein, im Finanzausschuss über den besten Weg, den Ersterwerb zu unterstützen, zu
diskutieren.

Denn eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer ist unbedingt notwendig!

Vielen Dank.

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