156 Mrd Schutzschild und Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen

Kurzfristig ist es möglich, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.

Bitte denken Sie daran, dass sich die betroffenen Unternehmen bis schnellstmöglich formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse wenden müssen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier:https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

Musterantrag:

 

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