
Vlnr.) CDU-Landtagsabgeordneter Ole-Christopher Plambeck, Bad Bramstedts Bürgervorsteherin Annegret Mißfeldt (CDU), die kitapolitische Sprecherin und CDU-Landtagsabgeordnete Katja Rathje-Hoffmann und Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop.
Kommunalpolitiker diskutieren über Reform der Kita-Finanzierung
Großes Interesse auch von Eltern und Erziehern
Bad Bramstedt – Auf reges Interesse mit knapp 100 Gästen traf die Veranstaltung zur Reform der Kita-Finanzierung am Freitagabend im Kaisersaal in Bad Bramstedt.
Der Landtagsabgeordnete und Landesvorsitzende der Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der CDU Schleswig-Holstein Ole-Christopher Plambeck hatte diesen Termin organisiert und veranstaltet insgesamt sechs Regionalkonferenzen im ganzen Land zu diesem Thema.
„Es wird ein Systemwechsel geben, welches die Kita-Finanzierung für alle Beteiligten neu regelt und planbarer macht. Mir ist es wichtig Sie alle so früh wie möglich bei dieser Thematik abzuholen“, so Ole Plambeck während seiner Begrüßungsrede.
Denn erst seit knapp zwei Wochen stehen die Eckpunkte der Kita-Reform fest, die in einer Projektgruppe mit Vertretern der kommunalen Landesverbände, der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, den Landeselternvertretern und dem Sozialministerium erarbeitet wurden.
Die Bürgervorsteherin Annegret Mißfeldt betonte in ihrem Grußwort die Wichtigkeit dieser Reform. Viele Kommunen seien am finanziellen Limit angelangt. Sie lobte, dass die Jamaika-Landesregierung die erste Landesregierung ist, die dieses Thema anpackt.
Der KPV-Kreisvorsitzende Uwe Voss sagte, dass es wichtig sei, sich frühzeitig mit den kommunalpolitisch relevanten Themen des Landes auseinanderzusetzen und begrüßte die zahlreichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unter den Gästen. So nahm auch Bad Bramstedts neue Bürgermeisterin Verena Jeske an der Veranstaltung teil.
Über die Neuordnungen der Kita-Finanzierungen hielt der Staatssekretär im Sozialministerium Dr. Matthias Badenhop einen umfassenden Vortrag. Dabei ging er auf die drei zentralen Ziele er Reform ein. „Wir wollen drei gleichberechtigte Ziele mit der Entlastung der Kommunen, die Entlastung der Eltern und der Qualitätsverbesserung mit der Reform erreichen. Dabei werden wir auf das sogenannte Standardqualitätskostenmodell (SQKM) umsteigen, sodass jeder Akteur nur noch das bezahlen muss, was vorher vereinbart bzw. bestellt worden ist. Wir wollen maximale Transparenz im System“, begann der Staatssekretär seinen Vortrag.
Die Entlastung der Eltern soll auch deshalb erreicht werden, weil Schleswig-Holsteins Eltern im bundesweiten Vergleich die höchsten Elternbeiträge für die Kinderbetreuung bezahlen. Insbesondere in der Nähe zu Hamburg sind die Beiträge besonders hoch. Daher werden die Beiträge auf einen maximalen Beitrag gedeckelt. So wird max. 180 € für eine 5-stündige U3-Betreuung fällig, für eine 5-stündige Ü3-Betreuung max. 145 €, für eine U3-Betreuung mit 8 Stunden max. 288 € und für Ü3 mit einer 8-Stundenbetreuung max. 233 €.
Die Kommunen werden dahingehend entlastet, dass ihr prozentualer Anteil an der Kita-Finanzierung schrittweise bis 2022 abgesenkt und dann verstetigt wird. Zudem werden die Kommunen den Defizitausgleich der Finanzierung nicht mehr tragen müssen. Die Kommunen müssen zukünftig das Risiko der Leerstandskosten nicht mehr tragen, da dies auf den Kreis verlagert wird. Die Qualität soll unter anderem durch eine zweite Kraft in der der Gruppe gestärkt. Es wird Mindeststandards geben, die durch ein Qualitätsmanagement gesichert werden sollen.
Die Kita-politische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Katja Rathje-Hoffmann stand neben dem Staatssekretär Dr. Badenhop und dem KPV-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordneten Ole-Christopher Plambeck den Gästen ebenfalls Rede und Antwort zur Reform. „Uns ist neben dem Beitragsdeckel für die Eltern auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wichtig. Denn zukünftig sollen Eltern zwischen zwei freien Plätzen wählen können, wo sie ihrer Kinder in die Kita schicken. Damit wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken“, betonte Rathje-Hoffmann.
„Das Land mobilisiert bis 2022 mehr als 1 Milliarde Euro, um das Kita-System besser aus zu finanzieren. Das ist ein großer Kraftakt für das Land, aber notwendig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Entlastung der Kommunen hinzubekommen“, ergänzte Plambeck.
Im zweiten Halbjahr 2019 wird dem Landtag der Gesetzentwurf über die Kita-Reform zugeleitet und dann wird sich das Parlament bis Ende des Jahres mit dem Gesetz befassen. Das neue Kita-Gesetz soll dann Anfang 2020 in Kraft treten und in einer Übergangszeit bis Ende 2023 umgesetzt werden.