Das Landesverfassungsgericht hat heute am 27.01.2017 in Schleswig entschieden, dass das 2014 von der Rot-Grün-Blauen Koaliton beschlossene Finanzausgleichsgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Bis zum 31.12.2020 hat das Gericht dem Land Zeit gegeben entsprechende Änderungen auf den Weg zu bringen. Nach der Landtagswahl am 07.05.2017 werden wir dafür sorgen, dass die nun zu erfolgenden Änderungen im FAG zu einer wirklich sicheren finanziellen Ausstattung unserer Gemeinden, Städte und Kreise führt.